Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Unternehmen, will die Selbstregulierung der Unternehmen im Bereich der ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µen von Führungsinstanzen verstärken. Zu diesem Zweck schickt sie einen Anhang zum 2002 erschienenen Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance in die Vernehmlassung. Dieser Schritt ist zu begrüssen, da sich die Kontroverse um die ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µen von Führungsinstanzen ständig verstärkt hat. Bei genauerer Betrachtung stellen sich die konkreten Vorschläge jedoch als ungenügend heraus.
Begrüssenswert sind allenfalls die Vorschläge, dass ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µsausschüsse ausschliesslich aus unabhängigen Mitgliedern zusammengesetzt sein sollen und dass auf Abgangsentschädigungen zu verzichten sind. Dagegen gibt sich Economiesuisse betreffend Kompetenz der Generalversammlung in ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µsfragen betont zurückhaltend. Der Dachverband schlägt dazu zwei Varianten vor: Entweder wird im Rahmen der Annahme des Geschäftsberichts über die ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µen diskutiert (entsprechend dem unbefriedigenden Status Quo) oder die Generalversammlung stimmt konsultativ über einen ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µsbericht ab. Dabei bestimmt aber das Unternehmen, welche Lösung bevorzugt wird.
Dieser Vorschlag ist für Ethos unzureichend. Die Generalversammlung soll das unübertragbare Recht haben, sich zur Lohnpolitik zu äussern, allenfalls mittels einer Konsultativabstimmung. Mit dem fehlenden Willen, den Aktionärinnen und Aktionären mehr Rechte einzuräumen, verpasst Economiesuisse sein Ziel, durch Selbstregulierung aus der Zwickmühle der ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µsproblematik zu gelangen.