Ab 2026 wird Ethos ihren Kundinnen und Kunden detaillierte Analysen der Traktanden sowie Stimmempfehlungen für die Generalversammlungen von rund zwanzig Schweizer ImmobilienAnlagestiftungen zur Verfügung stellen. Dieses neue Angebot ermöglicht es Pensionskassen, ihre Stimmrechte freiwillig in Anlagevehikeln auszuüben, die einen bedeutenden Teil der Anlagen der zweiten Säule darstellen. Um den Besonderheiten dieser Strukturen Rechnung zu tragen, wurden spezifische Stimmrichtlinien erarbeitet.
Nach den kotierten Schweizer Unternehmen (SPI-Index) und den internationalen Large Caps weitet Ethos ihren Service zur Analyse von Generalversammlungen (GV) nun auf die grössten Schweizer Immobilienanlagestiftungen aus. Für das Jahr 2026 wird Ethos detaillierte Analysen und Stimmempfehlungen für die GV von rund zwanzig Immobilienanlagestiftungen anbieten, mit einer schrittweisen Ausweitung in den folgenden Jahren.
Dieses Angebot basiert auf spezifischen Stimmrichtlinien, die in der Schweiz bisher einzigartig sind. Es ermöglicht institutionellen Anlegerinnen und Anlegern, ihre Stimmrechte informiert, strukturiert und unabhängig auszuüben und dabei die Qualität der Governance, die finanzielle Transparenz, die klimabezogenen Herausforderungen des Immobilienbestands sowie die Angleichung an die besten Marktpraktiken zu berücksichtigen.
Diese Erweiterung trägt einer wachsenden Nachfrage der Pensionskassen Rechnung, die zunehmend in Immobiliengesellschaften und -anlagestiftungen investieren. «Immobilienanlagen machen oft nahezu ein Drittel der Portfolios von Pensionskassen aus», betont Vincent Kaufmann, Direktor von Ethos. «Ein bedeutender Teil dieser Investitionen erfolgt über Anlagevehikel, die eine gemeinsame Verwaltung eines Immobilienbestands ermöglichen. Die Governance- und Transparenzpraktiken in diesem Segment sind jedoch nach wie vor sehr heterogen, um nicht zu sagen unzureichend.»
Grosses Verbesserungspotenzial
In einem Umfeld, in dem die Regeln für nicht kotierte Unternehmen weniger streng sind als für kotierte Gesellschaften, ist die Stimmrechtsausübung umso wichtiger, um gute Praktiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) zu fördern. Nicht kotierte Unternehmen sind beispielsweise nicht verpflichtet, die Vergütungen, die jährlichen Wahlen des Verwaltungsrats oder den Nachhaltigkeitsbericht dem Aktionariat zur Abstimmung vorzulegen oder detaillierte Informationen über die Governance oder die Kapitalstruktur zu veröffentlichen. Zudem bieten sie nicht immer die Möglichkeit der Briefwahl an, was die Teilnahme einschränkt.
Dennoch steht ihnen nichts im Weg, hohe Standards in Bezug auf Governance, Transparenz oder Klimastrategie umzusetzen – ein umso wichtigeres Thema, als der Immobiliensektor allein mehr als 22 % der Treibhausgasemissionen in der Schweiz ausmacht (2023).
Die Stimmabgabe als Instrument der Einflussnahme
Ethos hat ihre Dienstleistung zur Analyse von Generalversammlungen und zur Stimmrechtsausübung im Jahr 2000 lanciert. Zunächst umfasste sie die grössten kotierten Schweizer Unternehmen und wurde 2014 auf alle knapp 200 Gesellschaften des «Swiss Performance Index» (SPI) ausgeweitet. Seit vielen Jahren deckt Ethos zudem die wichtigsten europäischen, nordamerikanischen und asiatischen Blue Chips ab, insgesamt rund 600 Unternehmen.
Für Ethos ist aktives Aktionariat, das sowohl die Ausübung der Stimmrechte als auch den Dialog mit den Unternehmen (Engagement) umfasst, eines der wirksamsten Instrumente, um Unternehmen dazu zu bewegen, bei ESG-Themen Fortschritte zu erzielen, und um das einwandfreie Funktionieren der Finanzmärkte zu unterstützen. Die Analysen und Stimmempfehlungen von Ethos stützen sich auf die wichtigsten Kodizes guter Unternehmensführung, ergänzt durch die Ethos-Charta, die den Schwerpunkt auf eine nachhaltige und langfristige Ausrichtung der Unternehmen legt.
Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte - Immobilienanlagestiftungen 2026