An der heutigen Generalversammlung von Novartis stimmten 39 Prozent der Aktionärinnen und Aktionäre nicht für das ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µssystem: 61 Prozent dafür, 38,3 Prozent dagegen, 0,7 Prozent Enthaltungen. Ethos sowie verschiedene Investoren und Berater empfahlen im Vorfeld die Ablehnung des ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µssystems.
Das heutige Votum gilt als Zeichen an den Verwaltungsrat: Das ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µssystem steht nicht im Einklang der Interessen langfristig orientierter Investoren und muss in verschiedenen Punkten angepasst werden. Gegenwärtig sind insbesondere die Gesamtvergütung und der Anteil der variablen ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µen zu hoch.
„Die breite Ablehnung des Novartis-³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µssystems zeigt, dass die Aktionäre mit den ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µshöhen und ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µsmechanismen nicht einverstanden sind. Wir verlangen vom Verwaltungsrat, dass er das ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µssystem anpasst und es der nächsten Generalversammlung im Jahr 2012 nochmals zur Abstimmung vorlegt“ sagte heute der Ethos-Direktor Dominique Biedermann anlässlich der Novartis-GV.
Gemäss Ethos sollten insbesondere folgende Punkte im ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µssystem überarbeitet werden:
- Die variablen ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µen für Mitglieder der Geschäftsleitung sollten im Verhältnis zum Grundsalär tiefer sein. Im Jahr 2010 belief sich beispielsweise der variable ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µsanteil des CEO auf 87 Prozent seiner Gesamtvergütung. Eine zu hohe variable ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µ kann zu Verhalten führen, das nicht im Interesse langfristig orientierter Investoren ist.
- Mehr als achtzig Prozent der variablen ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µ belohnt die Leistung, die über lediglich ein Jahr gemessen wurde. Gemäss der Best Practice sollte der Anteil an der variablen ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µ, der vom Erreichen über mehrere Jahre gemessener Leistungsziele abhängt, höher sein.
- Alle ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µsbestandteile sollten zu Marktwerten offengelegt werden. Dies ermöglicht den Vergleich der Bezüge und Leistungen mit anderen Unternehmen.
Die Prinzipien zur Festlegung der Honorare des Verwaltungsratspräsidenten sollten offengelegt werden. Ausserdem sollte seine ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µ für das Konkurrenzverbot in die Zeit nach seinem Amt aufgehoben werden.